Förderprogramme

Was wird gefördert? 

Kauf oder Bau von selbst­genutzten Eigen­heimen oder Eigentums­wohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben.

Bei einem Neubau:

  • Kosten des Baugrund­stücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antrags­eingang bei der KfW erworben haben
  • Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
  • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Makler­gebühren sowie die Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Außenanlagen

 

Bei einem Kauf:

  • Kaufpreis
  • Kosten für Instand­setzung, Umbau und Modernisierung
  • Nebenkosten wie die Notar- und Makler­gebühren und die Grunderwerbsteuer
     

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, die eine Wohn­immobilie kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen.


Wichtig!


Beantragen Sie Ihren Förder­kredit beim Finanzierungs­partner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also vor Beginn der Bau­arbeiten oder vor dem Kauf der Immobilie.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Je nach Region und Bauvorhaben sind vielfältige Fördermöglichkeiten für Ihr Bauvorhaben möglich.

Was wird gefördert? (Beispiele)

 

  • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen)
  • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen


 

Was wird nicht gefördert? Baumaßnahmen:

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen,
  • die bereits begonnen wurden

Wer ist zuständig?

 

Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die jeweils zuständige Kreisverwaltung.

Anträge Privater sind über die Ortsgemeinde-/ Verbandsgemeindeverwaltung an die zuständige Kreisverwaltung zu stellen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Heinrich Schmitt & Sohn GmbH 
Wiesenweg 2a
56761 Kaifenheim
E-Mail: info@schmittundsohn.de

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